ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
ALLGEMEINES
1.1 Alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart, ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Silbersalz der Caroline Renzler, mit Rechtssitz in I-39035 Welsberg/Taisten, Bahnhofstraße 18, Steuernummer, Mehrwertsteuernummer und Eintragungsnummer im Handelsregister der Handelskammer von Bozen 02624830218, REA Nummer BZ- 192688, PEC: , www.silbersalz.it, www.silbersalz.photo und weddings.silbersalz.photo, in Person der Firmeninhaberin Caroline Renzler, geboren in Bruneck, am 30.Juni 1982, Steuernummer RNZ CLN 82H70B220O, domiziliert in I-39035 Welsberg/Taisten, Simon von Taisten Straße 20 (in der Folge „Silbersalz“ genannt).
1.2 Die gegenständlichen AGB gelten mit Unterzeichnung des Angebots zur Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber als gelesen, verstanden, vereinbart und vollinhaltlich angenommen.
Der Vertrag ist mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers abgeschlossen, wirksam und verbindlich. Zusicherungen, mündliche Absprachen, sowie Änderungen des Vertrages und dessen Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden um Wirkung zu entfalten.
1.3 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrücklichen Verweis, Wiederholung und/oder Beifügung in den einzelnen Angeboten für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Silbersalz als genehmigt und angenommen.
1.4 Begriffsbestimmung im Sinne dieser AGB:
„Fotos“, auch „Bildmaterial“ bezeichnet, sind alle von Silbersalz hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.);
„Fotografische Arbeit“ jegliche Bearbeitung der Fotos seitens Silbersalz;
„Grafik“ bezeichnet alle künstlerischen oder technischen Zeichnungen sowie deren manuelle drucktechnische Vervielfältigung durch Silbersalz;
„Parteien“ sind Silbersalz, als Auftragnehmer, Fotograf und Grafiker, und der Auftraggeber, als Kunde, gemeinsam.
2. LEISTUNGEN VON SILBERSALZ
2.1 Silbersalz erbringt Dienstleistungen im grafischen und fotografischen Bereich gesetzeskonform, professionell und mit größter Sorgfalt im Auftrag des Auftraggebers.
Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen und grafischen Arbeit im Ermessen von Silbersalz. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie z.B. Beleuchtung und Bildkomposition zu.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
2.2 Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Silbersalz Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
2.3 Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Auftraggeber gesondert in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen und bedürfen einer weiteren schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
2.4 Das von Silbersalz erzeugte Bildmaterial, sowie die fotografische Arbeit, ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk und unterliegt den diesbezüglichen spezifischen gesetzlichen Bestimmungen.
2.5 Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum von Silbersalz und werden nicht an den Auftraggeber ausgehändigt.
2.6 Als Erfüllungsort gilt der Geschäftssitz von Silbersalz.
2.7 Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird Silbersalz ihm die fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit per Post oder von Silbersalz ausgewählten und beauftragten Kurierdienst zuzusenden, wobei die Risiken und Kosten des Transports mit Übergabe an den Postboten bzw. Frächter auf den Auftraggebern übergehen.
2.8 Auf Anfrage und mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers übermittelt Silbersalz dem Auftraggeber die fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit auch mittels des Filehosting-Dienstes der Unternehmen Dropbox Inc. oder Pixieset Inc., beide mit Sitz in den USA oder WeTransfer BV mit Sitz in den Niederlanden zu deren Nutzungsbedingungen.
Der Auftraggeber befreit Silbersalz ausdrücklich von sämtlicher wie auch immer gearteten Haftung für eventuellen Datenverlust oder nicht erlaubter bzw. nicht gesetzeskonformen Datenverarbeitung dieser genannten dritten Unternehmen.
2.9. Silbersalz verarbeitet, speichert und sichert das bei einer Produktion erzeugte Bildmaterial bis zu drei Monate nach Aushändigung an den Aufraggeber, sofern im vorab keine andere davon abweichende Regelung schriftlich vereinbart wurde.
2.10 Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen mit großer Personenanzahl, kann nicht garantiert werden, dass alle Anwesenden, die ihre Einwilligung zur Ablichtung erteilt haben, auf den Fotos abgelichtet werden. Silbersalz ist aber stets bemüht dies zu erreichen, sofern dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
3. RECHTE UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
3.1 Es obliegt dem Auftraggeber die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Ablichtung und Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Auftraggeber die Personen oder Orte bezeichnet, die zu fotografieren sind.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Spesen, Kosten und Haftung zu veranlassen, dass die zur Durchführung des Auftrags seitens Silbersalz erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zum vereinbarten Zeitpunkt des Fotoshootings und für die gesamte Dauer dessen zur Verfügung stehen bzw. frei zugänglich sind.
3.3 Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, im Namen und Auftrag von Silbersalz bei sämtlichen dritten betroffenen Personen, die laut Vertrag für den Auftraggeber abgelichtet werden sollen, im vorab die schriftliche, freiwillige und ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des GvD. 196/2003 und der EU Verordnung 2016/679, die dem Angebot beiliegt, einzuholen und an Silbersalz auszuhändigen.
Sollte es sich um eine abzulichtende Person handeln, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, so ist die Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 4 EU Verordnung 2016/679 durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung zu erteilen.
3.4 Kommt der Auftraggeber der in Art. 3.1., 3.2. und 3.3. genannten Verpflichtungen nicht nach oder verschiebt er eine Fotosession weniger als zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat Silbersalz Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
4. HAFTUNG
4.1 Gegen Silbersalz gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Silbersalz verursacht worden ist.
4.2 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen erfolgt mit großer Sorgfalt und Professionalität seitens Silbersalz.
Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Umwelteinflüsse, unvorhersehbare Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Betriebsinhabers) Silbersalz zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können oder verspätet am vereinbarten Ort eintreffen, wird dies dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt und es wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
4.3 Sollte es begründet und/oder aufgrund von höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen von Silbersalz kommen, welcher demzufolge den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und seine beauftragte Dienstleistung nicht zu erfüllen kann, wird er dies dem Auftraggeber schriftlich mitteilen und, soweit vom Auftraggeber erwünscht, sich bemühen einen Ersatzfotografen ausfindig zu machen, der auf eigene Rechnung und Verantwortung seine Leistungen für den Auftraggeber erbringt.
Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen ist jedoch ausgeschlossen.
4.4 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge schriftlich mittels Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail (PEC) an Silbersalz mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt und es können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Im Falle der nachweislichen groben Mangelhaftigkeit des Bildmaterials steht dem Auftraggeber ein Nachbesserungsanspruch durch Silbersalz oder eine Reduzierung des Preises zu.
4.5 Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden.
Der Auftraggeber trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
4.6 Bei Ansprüchen gegen Silbersalz seitens Dritter, die dem Auftraggeber ihre Einwilligung zur Ablichtung ihrer Person und zur Verarbeitung, Wiedergabe und in Verkehr Bringung, sowie anderweitiger Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Auftraggeber sämtliche Verantwortung und verpflichtet sich Silbersalz diesbezüglich umfassend schad- und klaglos zu halten.
4.7 Silbersalz haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet Silbersalz keinen Ersatz.
Silbersalz ist berechtigt im Zuge der Ausführung der Dienstleistung Dritten bestimmte Aufgaben aus dem Auftrag weiterzuvergeben, wie z.B. an Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Silbersalz haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4.8 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
4.9 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Silbersalz haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. NUTZUNGSRECHTE
5.1 Der Auftraggeber darf die fotografische und/ oder grafisch Arbeit von Silbersalz nur zu dem ausdrücklich im Auftrag angeführten und vereinbarten Zweck verwenden.
5.2 Ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung von Silbersalz ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen und oder grafischen Arbeit von Silbersalz zu gewähren und zu überlassen.
5.3 Bei vertragswidriger Nutzung ist der Auftraggeber verpflichtet, Silbersalz eine Mindestentschädigung in der Höhe von 150% des vereinbarten Honorars zu bezahlen, unbeschadet des Nachweises eines größeren erlittenen Schadens.
5.4 Der Auftraggeber hat bei der Verwendung des Werks den Namen des Fotografen von Silbersalz in geeigneter Form zu erwähnen. Bei jeder Weglassung des Vermerks schuldet der Auftraggeber zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars. Ausnahmen dazu müssen schriftlich vereinbart werden.
5.5 Silbersalz hat das Recht das Bildmaterial für Eigenwerbung zu nutzen und in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen und bei Gesprächen mit potentiellen Auftraggebern auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggebern und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
5.6 Silbersalz behält das Recht, Dritten eine Lizenz zur Verwendung seiner fotografischen Arbeit zu gewähren. Dieses Recht unterliegt jedoch der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern.
5.7 Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Auftraggebers sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
5.8 Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Silbersalz gestattet.
5.10 Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
6. HONORAR
6.1 Das zwischen den Parteien im Angebot angeführte und mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar für die angeführten Dienstleistungen ist zuzüglich MwSt. geschuldet und, sofern nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Erhalt der gesetzmäßig ausgestellten Rechnung mittels Banküberweisung auf das in der Rechnung angeführt Bankkontokorrent von Silbersalz.
Bei eventuellen Verspätungen fallen Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß an.
6.2 Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit großen finanziellen Vorleistungen kann Silbersalz eine Akontozahlung in der Höhe von einem Drittel der Produktionskosten verlangen, die bei Vertragsunterzeichnung fällig ist.
6.3 Eventuelle nachträgliche Sonderwünsche oder Änderungen seitens des Auftraggebers werden getrennt verrechnet und eventuell daraus entstehende Mehrkosten gehen zuzüglich zu Lasten des Auftraggebers.
6.4 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial vom Auftraggeber nicht verwendet wird.
7. DATENSCHUTZ
Im Sinne des GvD 196/2003 und der EU Verordnung 2016/679 verpflichten sich die Parteien die personenbezogenen Daten gesetzeskonform und ausschließlich zur Erfüllung des Auftrages und damit zusammenhängenden Zwecken zu verarbeiten. Silbersalz verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und verweist ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung.
8. ANWENDBARES RECHT UND AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND
8.1 Auf den Vertrag, sowie den AGB, die wesentlichen und integrierten Bestandteil dessen bilden, findet ausschließlich italienisches Recht Anwendung.
8.2 Für sämtliche eventuelle Streitigkeiten ist Bozen der ausschließliche Gerichtsstand.
Diese AGB gelten ab dem 25.05.2017. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
Silbersalz der Caroline Renzler
Bahnhofstraße 18,
I-39035 Welsberg/Taisten (BZ),
Steuernummer, Mehrwertsteuernummer und Eintragungsnummer im Handelsregister der Handelskammer von Bozen und 02624830218
REA Nummer BZ- 192688
E-Mail:
PEC:
Telefon: +39 0474 646 541